Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Evoleo GmbH

 

1. Anmeldung

 

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung der evoleo GmbH, gilt die Veranstaltung zu den in der Buchungsbestätigung genannten Konditionen als gebucht und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der evoleo GmbH als anerkannt. Die Buchungsbestätigung beinhaltet eine Verpflichtung zur Leistungserfüllung, insbesondere die Einhaltung der Termine und die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zeiträume.

 


2. Rücktritt durch den Kunden

 

Sollte die Veranstaltung vom Kunden abgesagt werden, erheben wir folgende Rücktrittspauschalen:

 

  1. Bis 90 Tage vor der gebuchten Veranstaltung (Datum in der Buchungsbestätigung):
    20 % der Gesamtleistungssumme.
  2. Bis 60 Tage vor der gebuchten Veranstaltung (Datum in der Buchungsbestätigung):
    30 % der Gesamtleistungssumme.
  3. Bis 30 Tage vor der gebuchten Veranstaltung (Datum in der Buchungsbestätigung):
    50 % der Gesamtleistungssumme.
  4. Bis 15 Tage vor der gebuchten Veranstaltung (Datum in der Buchungsbestätigung):
    60 % der Gesamtleistungssumme.

 

Wird eine Veranstaltung innerhalb 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Datum in der Buchungsbestätigung) vom Kunden abgesagt erheben wir 80% der vereinbarten Gesamtleistungssumme. Die Stornierung muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Stornofristen ist der Eingang des schriftlichen Rücktrittschreibens bei der evoleo GmbH.

 


3. Rücktritt durch die evoleo GmbH

 

Die evoleo GmbH ist aus Sicherheitsgründen (z.B. höhere Gewalt, Sturm) berechtigt, Veranstaltungen einzuschränken bzw. abzusagen. Im Falle der Absage hat der Kunde Anspruch auf eine Ersatzveranstaltung, es sei denn, der Kunde hat die Absage oder Einschränkung durch sein Verhalten hervorgerufen.

 

Rücktritt bei aufeinander folgenden Blockveranstaltungen und Weiterbildungen:

Wird die Blockveranstaltung oder Weiterbildung während des Ablaufes abgebrochen, erheben wir unabhängig von der Restdauer der Blockveranstaltung oder Weiterbildung 100 % des Gesamtpreises, bzw. behalten die bereits gezahlte Gesamtsumme zu 100 % ein. Die evoleo GmbH hat das Recht Veranstaltungen eine Woche vor Beginn abzusagen, falls die geforderte, ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

 


4 Abbruch einer Veranstaltung

 

Wird eine bereits begonnene Veranstaltung vor dem vereinbarten Ende durch den Kunden abgebrochen, erheben wir den vollen vereinbarten Preis für alle gebuchten Leistungen. Kommt es aus Sicherheitsgründen zum Abbruch, auch zum vorzeitigem Abbruch, oder einer Änderung im Ablauf der Veranstaltung, die außerhalb des Einflussbereiches der evoleo GmbH liegt, erheben wir den vollen vereinbarten Preis für alle gebuchten Leistungen. Müssen Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen durch die evoleo GmbH vor dem vereinbarten Ende beendet werden, berechnen wir unabhängig von der bis dahin vergangenen Veranstaltungsdauer 100% der Gesamtleistungssumme inklusive aller vereinbarten Zusatzleistungen.

 


5 Verspätungen des Kunden

 

Wird eine Veranstaltung aufgrund der Verspätung des Kunden, zu einem späteren Zeitpunkt als in der Buchungsbestätigung genannten Anfangszeit begonnen, bleibt das zeitlich vereinbarte Ende der Veranstaltung davon unberührt. Die vereinbarte Aktionszeit (ohne Pausen) verkürzt sich entsprechend.

 


6 Pauschalpreise pro Person

 

Werden Pauschalpreise pro Person auf der Grundlage einer Mindestteilnehmerzahl vereinbart und ist die tatsächliche Teilnehmerzahl geringer, berechnen wir den Gesamtpreis immer nach der in der Buchungsbestätigung genannten Mindestteilnehmerzahl. Werden Pauschalpreise pro Person auf der Grundlage einer gemeldeten Teilnehmerzahl vereinbart, berechnen wir Immer die in der Buchungsbestätigung benannte Teilnehmerzahl. Nehmen mehr Personen teil, als die in der Buchungsbestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl bzw. genannte Teilnehmerzahl, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag berechnet.

 


7 Fälligkeit der Zahlungen

 

Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich spätestens fünf Werktage nach der Veranstaltung. Die Zahlung wird spätestens zum in der Rechnung genannten Zahlungstermin fällig. Wir räumen einen Zahlungszeitraum von 10 Tagen ab Rechnungsstellung (Datum der Rechnung) ein. Skonto wird nicht gewährt.

 


8 Haftung

 

Die evoleo GmbH haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Bei Veranstaltungen die in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet die evoleo GmbH nicht in Fällen von: Unfall und Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Kunden. Für die physische und psychische Eignung zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Einschränkungen, Krankheiten und besondere Verhaltensweisen sind der evoleo GmbH im Voraus mitzuteilen. Zur Vermeidung möglicher Gefahren und Risiken, verpflichten sich alle Teilnehmer, den Hinweisen und Anweisungen der Trainer uneingeschränkt zu folgen. Die Haftung infolge Nichtbeachtung von Anweisungen der Trainer, ist somit, soweit gesetzlich zugelassen, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Die evoleo GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen sowohl im Hochseilgarten als auch in der freien Natur (Klettern, Wassersport, Bergwanderungen etc.) stets einem besonderen Risiko unterliegen. Die fachtechnische Verantwortung liegt während der Veranstaltung bei der evoleo GmbH. Die Allgemeine Aufsichtspflicht liegt bei den Betreuungspersonen.

 


9 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern nichts Anderes vereinbart wird.